Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit einer eingebauten Rauch- und Wärmeabzugsanlagesanlage zu gewährleisten und den Wert dieser Investition zu erhalten, ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung dieser ruhenden Sicherheitsanlage unverzichtbar. Die Wartung ist als eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers in den unterschiedlichsten Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben. Bei unterlassener Wartung drohen dem Bauherren oder Betreiber neben der Gefahr von Bußgeldern und der Betriebsschließung durch die Behörden auch der Verlust von Gewährleistungsansprüchen und nach einem Brandfall bei einem Versagen der NRA noch weitere zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.
Wartung einer RWA
RWA – Anlagen müssen jährlich geprüft und gewartet werden!
Gültigen Bestimmungen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind:
- DIN 18232
- EN 12101 Teil 2, seit Oktober 2006: Prüfung und Wartung RWA (NRA)
- Richtlinien für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vom VdS Schadensverhütung in Köln
- regional gültige Landesbauordnung
Wartungsumfang bei einer RWA
- Kontrolle der Betätigungs- und Steuerelemente auf Funktion
- Prüfung des Energievorrats
- Wiegen der CO2-Flaschen und Vergleich mit dem angegebenen Prüfgewicht (Bei Untergewicht, Berstscheibenkorrosion oder Überschreitung des Prüftermins sowie bei Prüfbetätigung der RWA mit vorhandenen CO2-Flaschen wird diese ersetzt.)
- Eingehende Kontrolle mit Nachjustierung etc. und Funktionsprüfung des Rauchabzugsgerätes
- Prüfen der Steuerleitungen (pneumatisch oder elektrisch) bzw. der Arbeitsleitungen
- Druckprüfung
- Durchgangsmessung
- Durchführung der gleichen Prüfungen bei thermischen Auslösungen mit CO2-Patronen wie bei den zentralen Betätigungselementen mit CO2-Ansteuerung
- Reinigung und Schmierung einzelner Elemente der Anlage
- Durchmessen der Druckgasgeneratoren und gegebenenfalls Austausch (spätestens nach drei Jahren)
- Testen der elektromagnetischen oder -motorischen Ansteuerungen
- Überprüfen der Akkus auf ihre Belastbarkeit (spätestens alle 3 - 5 Jahre sind sie auszutauschen)
- Überprüfung des Zubehörs; mit dazu gehört die Kontrolle von Lichtkuppeln und Lichtbandklappen als RA-Gerätebestandteil
- Erstellen des Prüfberichtes und Eintrag ins Prüfbuch
- Im Zuge der mit unserer Wartung verbundenen Überprüfung der Anlage auf Funktionsfähigkeit und der übrigen Wartungsmaßnahmen stellen wir auch evtl. notwendige Instandsetzungsbedarf, auch vorbeugender Art, der über kleine Reparaturen hinausgeht, fest.
Gern erstellen wir Ihnen unser leistungsbezogenes Angebot und stehen Ihnen für weitere Fragen selbstverständlich zur Verfügung.