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Feuerwehr/ Flucht und Rettungswegpläne sowie Brandschutzordnungen



Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Flucht- und Rettungswegpläne sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielen eine wichtige Rolle für die Brandschutzdokumentation.
Flucht- und Rettungswegpläne sind ein notwendiger Bestandteil des Sicherheitsleitsystems einer baulichen Anlage.

Flucht- und Rettungswegpläne informieren die Nutzer einer baulichen Anlage über die relevanten Fluchtwege, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen.
Diese Pläne können im Notfall auch von Rettungskräften benutzt werden.
Außerdem sollen die Pläne in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz sichtbar angebracht werden.

 

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude müssen enthalten sein.

 

Feuerwehrpläne bestehen aus:

a) allgemeinen Objektinformationen,
b) Übersichtsplan,
c) Geschossplan/ Geschossplänen,
d) Sonderplan/ Sonderplänen und
e) zusätzlichen textlichen Erläuterungen.

 

Brandschutzordnungen enthalten auf das Unternehmen zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Verhelten bei Unfällen, Bränden oder sonstige Schadensfällen.
In der DIN 14096 "Brandschutzordnung" wird eine Aufteilung in 3 Teile vorgenommen. Teil A, Teil B und Teil C.

Der Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigte und Besucher, die sich in dem betreffenden Unternehmensbereich aufhalten. In diesem Teil sind die wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Brandschutzordnung ist an markanten Stellen gut sichtbar auszuhängen.

Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich vornehmlich an die eigenen Beschäftigten des Unternehmens. Dieser Teil besteht aus schriftlich abgefassten Hinweisen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und anderen Gefahren.
Eine Ausfertigung dieses Teils der Brandschutzordnung wird den Beschäftigten gegen Unterschrift ausgehändigt.

Der Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Dieser Personenkreis ist in der Regel verantwortlich tätig und verfügt über besondere Betriebskenntnisse.
Der Teil C ist spezifisch auf den Betrieb, zugeschnitten.

 

 

 

 

 

 

 

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